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JV Hubertus Beilngries e.V. |
Informationen
Afrikanischen Schweinepest (ASP)
ASP-Früherkennungsprogramm Am 21. Januar 2020 haben die polnischen Behörden
weitere infizierte Kadaver von Wildschweinen in Grenznähe gemeldet. Der
grenznächste Fund ist nur mehr 12 km von der deutschen Grenze, vom
Bundesland Sachsen, entfernt. Um einen Eindruck von der aktuellen Lage in
Europa und besonders im grenznahen Ausbruchsgebiet im Nachbarland Polen
zu bekommen, hat der BJV am 5. Februar die „Feldkirchner Jagdrunde ASP“
mit namhaften Tierseuchenexperten und Fachleuten des BJV durchgeführt.
Die Teilnehmer erhielten so wichtige Informationen aus erster Hand
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über die in den grenznahen Bundesländern
ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der ASP und
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vor allem über geplante Maßnahmen in Bayern bei
einem Seuchenausbruch Ausführliche Informationen zu dieser
Veranstaltung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Auf einen Punkt
aber möchten wir jetzt noch einmal eingehen: Auf die Vorbeuge- bzw.
Früherkennungsmaßnahmen und die Rolle der Jäger dabei. Warum Früherkennung so wichtig ist Dr. Ulrich Wehr, Tierseuchenreferent des
Bayerischen Verbraucherschutzministeriums (StMUV) hat in seinem Vortrag
das ASP-Maßnahmenpaket der Bundesregierung und den neu aufgelegten
bayerischen ASP-Rahmenplan erläutert. Neben den zu erwartenden Maßnahmen
im Ernstfall hat er immer wieder auch auf die Wichtigkeit von
Prävention, Transparenz und Zusammenarbeit hingewiesen. Dr. Wehr appelliert an die Tierhalter, die
Biosicherheitsmaßnahmen zu intensivieren, er appelliert an die
LKW-Fahrer und Touristen, keine Lebensmittel aus osteuropäischen Ländern
mitzubringen oder gar Reste davon in der Natur zu entsorgen. Vor allem
aber bittet er die Jäger, möglichst jedes tote oder verunfallte
beziehungsweise krank erlegte Wildschwein zu beproben. Denn die
Untersuchung von totem oder auffälligem Schwarzwild im Rahmen des so
genannten ASP-Monitorings Wildschwein ist das A und O der Früherkennung
einer Tierseuche. Diese Früherkennung aber ist eine entscheidende
Voraussetzung für die schnelle Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen
im Ernstfall. Für den Aufwand gibt es eine Entschädigung Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen
Seuchensituation bei unseren Nachbarn ist es wichtig, dass so viele tot
aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine wie möglich beprobt werden,
um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu erkennen. Um die Jäger
für diese freiwillige Mithilfe zur Seuchenprophylaxe zu motivieren und
sie für ihre Mühen etwas zu „entschädigen“, erhalten die Jäger für die
Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen (auch nach einem
Unfall) eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier aus der
Staatskasse. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband.
Die Jäger kennen sich am besten aus Es ist den Behörden sehr wohl bewusst, dass sich
die Jägerschaft in ihren Revieren am besten auskennt. Deshalb geht auch
die große Bitte an die Revierinhaber, auf auftretendes Fallwild zu
achten, mit dem zuständigen Veterinäramt Kontakt aufzunehmen und das
tote Tier zu beproben. Nach einer Infektion mit dem ASP-Virus erkranken
die Schweine sehr schwer. Man kann davon ausgehen, dass die fiebrigen
Tiere vor allem nasse und kühle Plätze im Revier aufsuchen. Gerade
deshalb ist die Orts-und Revierkenntnis der Jäger so wichtig und
nützlich. Muss ich selber Proben ziehen? Die Beprobung mit dem „Probenbesteck“ – das kann
über die Veterinärbehörde, das Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit oder in geringen Mengen auch über den BJV bezogen
werden – braucht der Jäger nicht selbst durchführen. Auch die Behörde
übernimmt das. Wie Sie am besten vorgehen, sollten Sie vorher mit Ihrem
Veterinäramt abstimmen. Übrigens, auch verwesende oder bereits verweste
Tiere sind für das Monitoring nützlich. Die Beprobung der Kadaver kann direkt am
markierten Fundort erfolgen. Damit der Kadaver wiedergefunden wird,
sollten Sie eine möglichst genaue Angabe über den Fundort durchgeben, am
besten über BJVdigital oder die Koordinaten auf Ihrem Handy. Der
Verbleib des Kadavers, der Abtransport und Desinfektionsmaßnahmen sind
ebenfalls mit der Behörde zu besprechen.
Dr. Claudia Gangl, Tel.: 089 ( 99 02 34 -14;
E-Mail: c.gangl@jagd-bayern.de Die Afrikanische
Schweinepest rückt näher…… So nahe, dass sie bald auch Deutschland
erreicht? Zu befürchten ist es. Am Dienstag haben die polnischen Behörden
weitere infizierte Kadaver von Wildschweinen in Grenznähe gemeldet. Der
grenznächste Fund ist nur mehr 12 km von der deutschen Grenze, vom
Bundesland Sachsen, entfernt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium
(BMEL) hat daraufhin umgehend die Bundesländer über die aktuelle Lage
informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort werden nun entscheiden, ob
zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Das BMEL ist seit dem Ausbruch der ASP in Polen
im engen Kontakt mit den Behörden vor Ort und den Behörden der
angrenzenden deutschen Bundesländer. Um die Tierseuche auf polnischer Seite
einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern, wurde
in den Krisengesprächen über weitere Präventionsmaßnahmen beraten.
So ist die Einrichtung einer so genannten
„weißen Zone“, das heißt, eines gezäunten Korridors entlang der Grenze,
im Gespräch, ebenso die Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer
Seite. Außerdem soll die Wildschweindichte drastisch verringert werden,
vor allem durch Abschuss.
§ Einschränkung des Personen- und
Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete
§ Absperrung eines von der
zuständigen Behörde festgelegten Gebietes
§ Beschränkungen oder Verbote der
Jagd
§ Beschränkungen oder Verbote der
Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen
§ Anlegen von Jagdschneisen
§ vermehrte Fallwildsuche
§ gegebenenfalls Beauftragung Dritter zur
Durchführung von Maßnahmen wie Fallwildsuche und Bejagung (z. B.
Forstbeamte, Berufsjäger oder Jagdausübungsberechtigte anderer Reviere) Derzeit erweitert das
BMEL zudem die Schweinepest-Verordnung, um den zuständigen Behörden in
den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, Zäune oder andere
Wildtierbarrieren ohne bürokratische Hindernisse schnell und flexibel
errichten zu können.
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