JV Hubertus
Beilngries e.V.

                                

 

Informationen
Afrikanischen Schweinepest
(ASP)

 

ASP-Früherkennungsprogramm
– Tierhalter, Tierärzte und Jäger sind gemeinsam gefordert

Am 21. Januar 2020 haben die polnischen Behörden weitere infizierte Kadaver von Wildschweinen in Grenznähe gemeldet. Der grenznächste Fund ist nur mehr 12 km von der deutschen Grenze, vom Bundesland Sachsen, entfernt.

Um einen Eindruck von der aktuellen Lage in Europa und besonders im grenznahen Ausbruchsgebiet im Nachbarland Polen zu bekommen, hat der BJV am 5. Februar die „Feldkirchner Jagdrunde ASP“ mit namhaften Tierseuchenexperten und Fachleuten des BJV durchgeführt. Die Teilnehmer erhielten so wichtige Informationen aus erster Hand

-         über die in den grenznahen Bundesländern ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der ASP und

-         vor allem über geplante Maßnahmen in Bayern bei einem Seuchenausbruch

Ausführliche Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Auf einen Punkt aber möchten wir jetzt noch einmal eingehen: Auf die Vorbeuge- bzw. Früherkennungsmaßnahmen und die Rolle der Jäger dabei.

Warum Früherkennung so wichtig ist!

Dr. Ulrich Wehr, Tierseuchenreferent des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums (StMUV) hat in seinem Vortrag das ASP-Maßnahmenpaket der Bundesregierung und den neu aufgelegten bayerischen ASP-Rahmenplan erläutert. Neben den zu erwartenden Maßnahmen im Ernstfall hat er immer wieder auch auf die Wichtigkeit von Prävention, Transparenz und Zusammenarbeit hingewiesen.

Dr. Wehr appelliert an die Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen zu intensivieren, er appelliert an die LKW-Fahrer und Touristen, keine Lebensmittel aus osteuropäischen Ländern mitzubringen oder gar Reste davon in der Natur zu entsorgen. Vor allem aber bittet er die Jäger,  möglichst jedes tote oder verunfallte beziehungsweise krank erlegte  Wildschwein zu beproben. Denn die Untersuchung von totem oder auffälligem Schwarzwild im Rahmen des so genannten ASP-Monitorings Wildschwein ist das A und O der Früherkennung einer Tierseuche. Diese Früherkennung aber ist eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Umsetzung von  Bekämpfungsmaßnahmen im Ernstfall.

Für den Aufwand gibt es eine Entschädigung

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Seuchensituation bei unseren Nachbarn ist es wichtig, dass so viele tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine wie möglich beprobt werden, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu erkennen.

Um die Jäger für diese freiwillige Mithilfe zur Seuchenprophylaxe zu motivieren und sie für ihre Mühen etwas zu „entschädigen“, erhalten die Jäger für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen (auch nach einem Unfall) eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier aus der Staatskasse. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband.

Hinweis:
Den Untersuchungsantrag, Hinweise zur Probennahme sowie den Antrag zum Erhalt der Aufwandsentschädigung finden Sie im Anhang unter „ASP-Monitoring_Aufwandsentschädigung“ und „Untersuchungsantrag Wildschweinmonitoring“ oder auf der BJV-Homepage unter www.jagd-bayern.de / „Formulare“ / „Jagdpraxis“

Die Jäger kennen sich am besten aus

Es ist den Behörden sehr wohl bewusst, dass sich die Jägerschaft in ihren Revieren am besten auskennt. Deshalb geht auch die große Bitte an die Revierinhaber, auf auftretendes Fallwild zu achten, mit dem zuständigen Veterinäramt Kontakt aufzunehmen und das tote Tier zu beproben. Nach einer Infektion mit dem ASP-Virus erkranken die Schweine sehr schwer. Man kann davon ausgehen, dass die fiebrigen Tiere vor allem nasse und kühle Plätze im Revier aufsuchen. Gerade deshalb ist die Orts-und Revierkenntnis der Jäger so wichtig und nützlich.

  

Muss ich selber Proben ziehen?

Die Beprobung mit dem „Probenbesteck“ – das kann über die Veterinärbehörde, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder in geringen Mengen auch über den BJV bezogen werden – braucht der Jäger nicht selbst durchführen. Auch die Behörde übernimmt das. Wie Sie am besten vorgehen, sollten Sie vorher mit Ihrem Veterinäramt abstimmen.  

Übrigens, auch verwesende oder bereits verweste Tiere sind für das Monitoring nützlich.

Die Beprobung der Kadaver kann direkt am markierten Fundort erfolgen. Damit der Kadaver wiedergefunden wird, sollten Sie eine möglichst genaue Angabe über den Fundort durchgeben, am besten über BJVdigital oder die Koordinaten auf Ihrem Handy. Der Verbleib des Kadavers, der Abtransport und Desinfektionsmaßnahmen sind ebenfalls mit der Behörde zu besprechen.


 Fragen dazu beantwortet

Dr. Claudia Gangl, Tel.: 089 ( 99 02 34 -14; E-Mail: c.gangl@jagd-bayern.de



Die Afrikanische Schweinepest rückt näher……

So nahe, dass sie bald auch Deutschland erreicht? Zu befürchten ist es.

Am Dienstag haben die polnischen Behörden weitere infizierte Kadaver von Wildschweinen in Grenznähe gemeldet. Der grenznächste Fund ist nur mehr 12 km von der deutschen Grenze, vom Bundesland Sachsen, entfernt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat daraufhin umgehend die Bundesländer über die aktuelle Lage informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort werden nun entscheiden, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Das BMEL ist seit dem Ausbruch der ASP in Polen im engen Kontakt mit den Behörden vor Ort und den Behörden der angrenzenden deutschen Bundesländer.

Um die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern, wurde in den Krisengesprächen über weitere Präventionsmaßnahmen beraten.

So ist die Einrichtung einer so genannten „weißen Zone“, das heißt, eines gezäunten Korridors entlang der Grenze, im Gespräch, ebenso die Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite. Außerdem soll die Wildschweindichte drastisch verringert werden, vor allem durch Abschuss.  

Der Schaffung einer „weißen Zone“ wird eine hohe Priorität eingeräumt, weil 2018 unter anderem mit dieser Maßnahme verhindert werden konnte, dass ASP-positive Wildschweine von Belgien ins benachbarte Frankreich eingewandert sind.

Neben der umfangreichen Präventions- und Aufklärungsarbeit ist das BMEL auch auf den Ernstfall vorbereitet. Kontinuierlich werden notwendige Anpassungen im Tiergesundheits- und im Jagdrecht geprüft mit dem Ziel, im Ausbruchsfall sicherzustellen, dass die Schwarzwildreduzierung zielgerichtet und effektiv erfolgt, um die Tierseuche einzudämmen.
Im „Ereignisfall“ bekommen die zuständigen Behörden vor Ort folgende Anordnungsmöglichkeiten:

§  Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete

§  Absperrung eines von der zuständigen Behörde festgelegten Gebietes

§  Beschränkungen oder Verbote der Jagd

§  Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen

§  Anlegen von Jagdschneisen

§  vermehrte Fallwildsuche

§ gegebenenfalls Beauftragung Dritter zur Durchführung von Maßnahmen wie Fallwildsuche und Bejagung (z. B. Forstbeamte, Berufsjäger oder Jagdausübungsberechtigte anderer Reviere)

Derzeit erweitert das BMEL zudem die Schweinepest-Verordnung, um den zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, Zäune oder andere Wildtierbarrieren ohne bürokratische Hindernisse schnell und flexibel errichten zu können.



PRESSEMITTEILUNG
Erster Fall von ASP in Deutschland – die bayerischen Jäger sind gut vorbereitet

Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt ersten ASP Fall in Brandenburg
 Bayerischer Jagdverband in großer Sorge wegen ASP
 Bayerns Jäger sind bestens vorbereitet
 Wildschweinbejagung so hoch wie noch nie
ASP ist ungefährlich für den Menschen


Feldkirchen, 10. September 2019:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt den ersten ASP-Fall in Deutschland. Gestern wurde im Spree-Neisse-Kreis in Brandenburg ein stark verwester Wildschweinkadaver positiv auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) getestet. Der Fundort liegt ca. 8 km von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Das Friedrich-Löffler-Institut als nationales Referenzlabor hat den Verdacht mittlerweile bestätigt.

Der Bayerische Jagdverband (BJV) blickt mit großer Sorge nach Brandenburg: Thomas Schreder, BJV-Vizepräsident: „Wir können die Ängste der Schweinehalter und der gesamten Landwirtschaft verstehen und teilen ihre Befürchtungen. Jetzt müssen alle zusammenstehen und verhindern, dass die Seuche in die bayerischen Haus- und Wildschweinbestände eingeschleppt wird. Die Jägerschaft ist dabei zur Mithilfe bereit. Nicht zuletzt weil eine Tierseuche immer auch großes Tierleid bedeutet.“

Gemäß der Schweinepest-Verordnung des Bundes legt die zuständige Behörde in Brandenburg rund um den Fundort ein gefährdetes Gebiet fest. Bayern ist hiervon nicht
betroffen und unterliegt daher auch keinen direkten tierseuchenrechtlichen Einschränkungen, so das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Bayerns Jäger sind gut vorbereitet Die bayerischen Jägerinnen und Jäger erbringen seit Jahren ihren Beitrag zur Seuchenprävention und sind gut vorbereitet, in Theorie und Praxis. Die vom BJV eigens eingerichteten speziellen Schwarzwild-Arbeitskreise sind höchst sensibilisiert. Sie sind über die Online-Plattform „BJVdigital“ bestens vernetzt und stehen im ständigen Austausch. Durch Informationen des Landesjagdverbandes und seiner Fachausschüsse, durch Schulungen und durch die intensive und aktive Schwarzwildjagd haben die Jägerinnen und Jäger sozusagen auch vorgearbeitet. Im Jagdjahr 2019/2020 wurde eine Rekordstrecke von 112.000 Wildschweinen erreicht, wie uns das Bayerische Landwirtschaftsministerium heute dankenswerter Weise mitgeteilt hat. Das bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum Jahr zuvor von über 70 Prozent. Der BJV fordert die Jägerschaft auf, in der Wildschweinbejagung nicht nachzulassen und jetzt alle Möglichkeiten einer intensiven und effektiven Jagd zu nutzen, zum Beispiel im Rahmen der herbstlichen Drückjagden. In Bayern sind Drückjagden unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutz-und Hygienemaßnahmen auch in diesem Jahr möglich.

Schreder: „Wir appellieren an alle Revierinhaber, jetzt noch aufmerksamer zu sein und sich intensiv an der Totfundsuche nach verendeten Wildschweinen zu beteiligen, sich eng mit den Veterinärbehörden abzusprechen und gefundene Kadaver auch untersuchen zu lassen.“

Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest unbedenklich. Auch vom Fleischverzehr geht keine gesundheitliche Gefahr aus.



Jagd ist gelebter Naturschutz

Herausgeber: Bayerischer Jagdverband e.V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen, Tel.: 089 / 990 234-0, Fax: 089 / 990 234-35, E-Mail: info@jagd-bayern.de, Web: www.jagd-bayern.de
Der Bayerische Jagdverband (BJV) ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband mit rund 50.000 Mitgliedern. Er ist die politische Vertretung der Jägerinnen und Jäger in Bayern
Haben Sie Fragen zu Themen rund um Wild, Jagd, Natur und Naturschutz? Interessieren Sie Zahlen und Fakten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter:

Pressesprecher: Thomas Schreder (ts), Tel. 089 - 990 234 77, E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse: Dr. Gertrud Helm (gh), Tel.: 089 – 990 234 38, E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de