Durch das deutsche Waffengesetz wird der Umgang mit Waffen geregelt. Unter den Begriff des „Umgangs“ fallen Handlungen wie der Erwerb der Waffe an sich, deren Aufbewahrung, der Handel mit Waffen sowie die Instandsetzung derselben. Nicht nur der Umgang mit erlaubten Waffen wird genauer definiert, sondern das Waffengesetz führt auch auf, welche Waffen als verboten eingestuft sind und somit weder besessen noch in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das Waffengesetz regelt u.a. wann und unter welchen Voraussetzungen eine sogenannte Waffenbesitzkarte erteilt werden kann. Diese ermöglicht den Besitz, jedoch nicht das Führen einer Waffe und ist für verschiedene Waffenarten notwendig. Die Waffenbesitzkarte ist in verschiedenen Farben (rot, gelb und grün) erhältlich und richtet sich so an verschiedene Personengruppen (z.B. Jäger oder Sportschützen). Das Führen einer Waffe wird durch den Waffenschein geregelt. Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit in Deutschland verübten Amokläufe wurde das Waffengesetz mehrfach verschärft. So wurden in den Reformgesetzen vom 11.02.2002 und 26.03.2008 und in deren Folge insbesondere bestimmte, bis dahin frei verkäufliche Messertypen verboten, die waffenrechtliche Einstufung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sog. SRS-Waffen) neu vorgenommen und hierfür ein sogenannter kleiner Waffenschein eingeführt. Mann kann deshalb sagen, dass das Waffengesetz vom Grundsatz beherrscht wird, so wenig Waffen wie möglich ins Volk zu bringen. Daher wird das WaffG von den Gerichten zumeist sehr eng ausgelegt. Im Zweifel gilt hier grundsätzlich immer ein "Nein". Aufgrund ihrer Ausbildung und ihres gesetzlich festgelegten Auftrages (Erhalt eines gesunden und artenreichen Wildbestandes; Vermeidung von Wildschäden usw.) werden Jäger teilweise bevorzugt, z.B. beim Erwerben und Führen ihrer Waffen. Das WaffG ist für die Jäger das wichtigste und zugleich aber auch das strengste Gesetz. Die Gerichte und die Allgemeinheit erwarten mit Recht von jedem Waffenbesitzer, dass er sich strikt an die geltenden Vorschriften hält.
Auch das
Erbenprivileg wurde komplett neu gefasst und zudem eine
erweiterte Überprüfungsmöglichkeit für den Fortbestand des
waffenrechtlichen Bedürfnisses durch den Nachweis der regelmäßigen
Teilnahme an Schießsportwettkämpfen aufgenommen. Die Altersgrenze
für den Waffenerwerb wurde angehoben und die Nachweispflicht
hinsichtlich einer sicheren Aufbewahrung bereits auf den Zeitpunkt
der Antragsstellung ausgedehnt. Zudem wurde für die zuständigen
Behörden die Möglichkeit von verdachtsunabhängigen
Aufbewahrungskontrollen eingeführt und deren Verletzung
sanktioniert.
Zu beachten ist immer, dass ein
einziger relevanter, auch folgenloser Fehler genügen kann, um den
Jagdschein und die Waffenbesitzkarte auf lange Zeit zu verlieren. |