WBK zum Erwerb einer Waffe Gültigkeitsdauer 1 Jahr
Anzeige des Erwerbes  Innerhalb von 2 Wochen
Anzeige des Überlassers  Innerhalb von 2 Wochen n
WBK nach Erwerb  Gültigkeit   unbefristet
Bedürfnisprüfung   Erfolgt innerhalb von 3 Jahren
WBK-Antrag bei Kauf von Jagd-Langwaffen Innerhalb von 2 Wochen
WBK Antrag bei Kauf von Kurzwaffen Vor dem Erwerb erfolgt Voreintrag in WBK
Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung Bei Lösen des Jagdscheines  (sonst alle 3 Jahre)
Leihe  (von Lang- und Kurzwaffen) Für einen Monat zulässig
(es empfiehlt sich ein schriftlicher Nachweis)
Erbe / Vermächtnis  Anzeige innerhalb 1 Monats nach Annahme des Erbes 
Verlust (Waffen, Munition, Urkunden)   Unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerungen)
Fund (Waffen, Munition, Urkunden) Unverzüglich  (ohne schuldhafte Verzögerung)
Unbrauchbarwerden  von Schusswaffen     Anzeige innerhalb von 2 Wochen