WBK zum Erwerb einer Waffe |
Gültigkeitsdauer 1 Jahr |
Anzeige
des Erwerbes |
Innerhalb von 2 Wochen
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Anzeige des Überlassers |
Innerhalb von
2 Wochen
n |
WBK nach Erwerb |
Gültigkeit unbefristet
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Bedürfnisprüfung |
Erfolgt innerhalb von 3 Jahren
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WBK-Antrag bei Kauf von Jagd-Langwaffen |
Innerhalb von 2 Wochen |
WBK Antrag bei Kauf von Kurzwaffen |
Vor dem Erwerb erfolgt Voreintrag in WBK
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Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung |
Bei Lösen des Jagdscheines (sonst alle 3 Jahre) |
Leihe
(von Lang-
und Kurzwaffen) |
Für einen Monat zulässig
(es empfiehlt sich
ein schriftlicher Nachweis)
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Erbe / Vermächtnis
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Anzeige innerhalb 1 Monats nach Annahme des Erbes |
Verlust (Waffen, Munition, Urkunden)
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Unverzüglich
(ohne
schuldhafte Verzögerungen) |
Fund (Waffen, Munition, Urkunden) |
Unverzüglich
(ohne schuldhafte Verzögerung) |
Unbrauchbarwerden
von Schusswaffen
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Anzeige innerhalb von 2 Wochen
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