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Sicherheitsrelevante Verhaltensweisen
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Sichere Jagd |
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Die Beschilderung zur
Verkehrssicherheit ist gem. Straßenbauamt von berechtigten Personen
rechtzeitig vor Jagdbeginn vorzunehmen und während der Jagd zu
überwachen.
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Vor Beginn der Treib-
oder Drückjagd hat der Jagdleiter persönlich, oder sein
Jagdbeauftragter eine Sichtkontrolle des Jagdscheines eines jeden
Schützen auf Gültigkeit vorzunehmen. Pauschale Abfrage ist verboten.
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Warnwesten für Schützen
und Treiber sind von allen Jagdteilnehmern zu tragen. Durchgeschützen
tragen Warnwesten und -hosen.
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Durchgeschützen gehen mit
unterladener Waffe mit; bei Eigengefährdung ist die Waffe fertig zu
laden und es darf unter Beachtung des Umfeldes und / oder
Hintergrundes / VSG geschossen werden!
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Auf die allgemeinen
jagdlichen Sicherheitsbestimmungen und die nach der VSG 26 (Schnee /
Nebel / Gewässer etc.) ist hinzuweisen.
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Auf besondere
Gefahrenstellen (Straßen, Bahnlinien, Viehkoppeln, Anwesen, Gehöfte
usw.) ist hinzuweisen.
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Exakte Bezeichnung des
freigegebenen und zu bejagenden Wildes. Fehlabschüsse können zum
Ausschluss von der weiteren Jagd und entsprechender Ahndung führen!
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An-/ Ablauf/ Abpfiff;
voraussichtliche Jagddauer pro Jagdbogen ist festzulegen. Nachdem
Zeitablauf ist Hahn in Ruh. Die Waffen sind bei Verlassen des Standes
zu entladen.
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Niemand verlässt während
des Jagens unaufgefordert seinen Stand; auch nicht für einen
Fangschuss oder zur Nachschau (Leben und Gesundheit von Menschen sind
vorrangig)!
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Die Teilnahme von Jägern
mit einem Jugendjagdschein ist nicht erlaubt!
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Jäger, die sich nicht an
die Sicherheitsbestimmungen halten, sind umgehend von der Jagd
auszuschließen!
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Jäger, die aus
krankheitsbedingten Gründen unsicher wirken oder sind, sind von der
Jagd auszuschließen!
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Alkoholgenuss und der
Konsum von Rauschmitteln ist in angemessener Zeit vor und während der
Jagd verboten. Alkoholisierte Personen werden von der Teilnahme an der
Jagd ausgeschlossen!
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Rücksichtslose,
unbeherrschte, unvorsichtige, schusshitzige sowie leichtsinnige Jäger
sind bei Bekanntwerden umgehend von der Jagd auszuschließen.
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Die Teilnahme von Jägern
mit halbautomatischen Waffen, die mehr als 2 Schuss im Magazin haben
ist unzulässig!
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Die Teilnahme von Jägern
mit schadhaften Waffen ist unzulässig!
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Jeder Schütze ist für
seinen Schuss selbst verantwortlich!
Quelle: Zeitschrift "Der
Jagdaufseher in Bayern"
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