Sichere Jagd


Wichtige Anmerkungen


Sichere Jagd

 

  • Der Jagdpächter oder sein Jagdhelfer / Gruppenführer haften im Zweifelsfalle immer mit.

  • Die Schützenstände müssen den Maßgaben der VSG 4.4, § 4 (9) voll entsprechen.
    Die Waffen dürfen erst nach Einnehmen des Standes geladen werden. Auf anwechselndes Wild darf erst dann geschossen werden, wenn die Sicherheit beim Schuss gegeben ist.

  • Der Jagdleiter und die Gruppenführer (Ansteller) sind verantwortlich für den Ablauf der Jagd.

  • Nach der allgemeinen Belehrung fahren die Gruppen, möglichst in Fahrgemeinschaften, zum jeweiligen Jagdbezirk. Unnötiges Fahren im Jagdbereich, Autotüren schlagen, Gebell der "Hundemeute" vor dem Schnallen und laute Unterhaltung der Schützen wirken sich negativ auf die Strecke aus. Leider muss diese Bitte fast bei jeder Jagd wiederholt werden!  Sollte eine Personenbeförderung mit Anhängern durchgeführt werden, müssen Sitzplätze vorhanden sein. (§ 21 StVO), Führerschein Traktorführer!

  • Der Lehrgang "Versicherungspflicht bei Bewegungsjagden" ist eine gute Vorbereitung und dringend zu empfehlen. Er informiert, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit man auch rechtlich abgesichert ist.



 Quelle:  Zeitschrift "Der Jagdaufseher in Bayern"

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