Sichere Jagd |
Wichtige Anmerkungen
|
Sichere Jagd |
-
Der Jagdpächter oder sein Jagdhelfer /
Gruppenführer haften im Zweifelsfalle immer mit.
-
Die Schützenstände müssen den Maßgaben der
VSG 4.4, § 4 (9) voll entsprechen. Die Waffen dürfen erst nach
Einnehmen des Standes geladen werden. Auf anwechselndes Wild darf erst
dann geschossen werden, wenn die Sicherheit beim Schuss gegeben ist.
-
Der Jagdleiter und die Gruppenführer
(Ansteller) sind
verantwortlich für den Ablauf der Jagd.
-
Nach der allgemeinen
Belehrung fahren die Gruppen, möglichst in Fahrgemeinschaften, zum
jeweiligen Jagdbezirk. Unnötiges Fahren im Jagdbereich, Autotüren
schlagen, Gebell der "Hundemeute" vor dem Schnallen und laute
Unterhaltung der Schützen wirken sich negativ auf die Strecke aus.
Leider muss diese Bitte fast bei jeder Jagd wiederholt werden!
Sollte eine Personenbeförderung mit Anhängern durchgeführt werden,
müssen Sitzplätze vorhanden sein. (§ 21 StVO), Führerschein
Traktorführer!
-
Der Lehrgang
"Versicherungspflicht bei Bewegungsjagden" ist eine gute Vorbereitung
und dringend zu empfehlen. Er informiert, welche Maßnahmen ergriffen
werden müssen, damit man auch rechtlich abgesichert ist.
Quelle: Zeitschrift "Der Jagdaufseher in
Bayern"
zurück
|
|