Rettungsgasse


Sichere Jagd

 

  • Bei der Abstellung von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass eine ungehinderte freie Durchfahrt (An- und Abfahrt für alle Rettungskräfte, den Rettungsdienst, Bergwacht, Feuerwehr, Notarzt usw.) gewährleistet ist.

  • Waldarbeiten müssen an diesem Tag im gesamten Jagdbereich eingestellt werden.

  • Der Jagdleiter und die Gruppenführer (Ansteller) sind verantwortlich für den Ablauf der Jagd.

  • Das Absperren von Wegen und Straßen im Jagdbereich / Jagdrevier ist nach Art. 29 Ziffer 3 BayNatSchutzG möglich. Die Sperrung von Straßen im öffentlichen Bereich muss bei der Unteren Jagdbehörde / der Polizei beantragt werden.

  • Ideal ist es, wenn sich unter den Gästen auch ausgebildetes Rettungspersonal und sogar ein Tierarzt (Jäger) befinden. Diese sollten gleichmäßig im gesamten Jagdbereich verteilt sein. Jeder Jagdgast sollte, auch bei der Einzeljagd, immer ein eigenes EH-Päckchen mit sich führen.



 Quelle:  Zeitschrift "Der Jagdaufseher in Bayern"

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