 |
Rettungsgasse
|
Sichere Jagd |
-
Bei der Abstellung von Fahrzeugen ist darauf
zu achten, dass eine ungehinderte freie Durchfahrt (An- und Abfahrt
für alle Rettungskräfte, den Rettungsdienst, Bergwacht, Feuerwehr,
Notarzt usw.) gewährleistet ist.
-
Waldarbeiten müssen an diesem Tag im
gesamten Jagdbereich eingestellt werden.
-
Der Jagdleiter und die Gruppenführer
(Ansteller) sind
verantwortlich für den Ablauf der Jagd.
-
Das Absperren von Wegen und
Straßen im Jagdbereich / Jagdrevier ist nach Art. 29 Ziffer 3
BayNatSchutzG möglich. Die Sperrung von Straßen im öffentlichen
Bereich muss bei der Unteren Jagdbehörde / der Polizei beantragt
werden.
-
Ideal ist es, wenn sich unter
den Gästen auch ausgebildetes Rettungspersonal und sogar ein Tierarzt
(Jäger) befinden. Diese sollten gleichmäßig im gesamten Jagdbereich
verteilt sein. Jeder Jagdgast sollte, auch bei der Einzeljagd, immer
ein eigenes EH-Päckchen mit sich führen.
Quelle: Zeitschrift "Der Jagdaufseher in
Bayern"
zurück
|
|