Sichere Jagd


Verhalten bei einem Jagdunfall


Sichere Jagd

 

  • Jagd sofort einstellen, Überblick verschaffen, Situation sachlich beurteilen. Der Eigenschutz und die Sicherheit Dritter haben oberstes Gebot. Sämtliche Waffen sind selbstverständlich unverzüglich zu entladen.

  • Sie können schon mit einfachen Mitteln Erste Hilfe leisten. Sie sind dazu sogar verpflichtet. Erweiterte EH - Maßnahmen durch Ersthelfer bis zum Eintreffen von Fachkräften. Unterstützen sie auf jeden Fall die Kräfte des Rettungsdienstes.
    Gruppenführer sofort verständigen durch lautes Rufen, Trillerpfeife, Mobiltelefon, Jagdhorn, Funkgeräte. Die Gruppenführer unterbrechen unverzüglich die Jagd großräumig.

  • Notruf - Meldung an Integrierte Leitstelle (IL) durch Verantwortlichen (Gruppenführer oder Jagdleiter).
    Was ist genau passiert: z.B. Jagdunfall durch Schussverletzung, Bein- / Armbruch, akute Brustschmerzen, blutende Wunde usw.
    Wie viele Betroffene / verletzte Person (Personen gibt es?
    Wo ist der genaue Einsatzort (z.B. Rettungspunkt Nr. HEB 2046; geeigneten Anfahrtsweg für Rettungskräfte, werden spezielle Bergegeräte benötigt, Seilwinde, zusätzliche Rettungskräfte, geländegängige Fahrzeuge, ev. geeigneten Landeplatz für Rettungshubschrauber mitteilen und diesen kennzeichnen)?
    Das Gespräch wird in der Regel durch die Rettungsleitstelle beendet!

    Der private Transport von Verletzten oder Schwerkranken ist zu unterlassen. Den Transport übernimmt der Rettungsdienst, die Bergwacht oder der Rettungshubschrauber, um den Patienten schonend und schmerzfrei in eine Fachklinik zu verbringen. Reanimierungspflichtige Patienten sind nur bedingt transportfähig!

  • Die frühere empfohlene Vorgehensweise (mehrere z.B. drei) Schüsse als Notsignal abzugeben, ist ungeeignet. Es könnten auch abgegebene Schüsse auf Wild gewesen sein. Besser ist es, Helfer z.B. durch andauerndes Hupen, mittels Handy oder Funkgerät aufmerksam zu machen. Holen Sie als Einweiser die Rettungskräfte am Rettungspunkt ab und beauftragen sie diese, eventuell nachfolgende Rettungskräfte zu lotsen. Oft treffen Notarzt und weitere Rettungsmittel nicht gleichzeitig am Rettungspunkt ein. Stellen sie sicher, dass auch später eintreffende Rettungsmittel noch in den Rettungseinsatz eingebunden werden können. Sollten als Erstfahrzeug ein FFW-Fahrzeug eintreffen, besteht die Möglichkeit, die Fahrstrecke an jeder Abzweigung / Kreuzung mit Pylonen oder Einweiser zu kennzeichnen, um ein dauerndes Pendeln des Einsatzfahrzeuges zu unterbinden. Damit ist die Gefahr des Gegenverkehrs auf den Waldwegen auch gänzlich unterbunden.

    Alle unmittelbar am Einsatz beteiligten Personen (ev. Zeugen) haben sich weiterhin zur Verfügung zu halten. Verursachen sie bei der Fahrt zum Rettungspunkt keinen weiteren Unfall! Das Tragen von signalfarbener Kleidung ist während der gesamten Jagdzeit verpflichtend. Gegebenenfalls ist auch die Integrierte Leitstelle (ILS) über die infrage kommenden geplanten Rettungspunkte zu informieren, in dem Bereich gejagd wird. Dies erspart unnötiges Suchen. Eine Ausbildung des Jagdaufsehers zum Ersthelfer ist empfehlenswert und sollte regelmäßig aufgefrischt werden.

  • Grundsätzlich ist das Führungsteam für alle Teilnehmer, ausgenommen Nachsuchen / Hundeführer, weisungsberechtigt. Der erste Ansprechpartner für den Jagdgast ist in der Regel in allen Fällen (Unfälle -Notfälle) im Idealfall immer der Gruppenführer.

  • Die Grenzen des Jagdbereiches sowie die Schussgrenzen müssen für jeden Schützen klar erkennbar sein. Dabei müssen die Schussbereich so gewählt werden, dass ein sicheres Ansprechen des Wildes und eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist.



 Quelle:  Zeitschrift "Der Jagdaufseher in Bayern"

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