Sichere Jagd


Sonstiges


Sichere Jagd

 

  • Die Schützen müssen vom Gruppenführer / Ansteller persönlich eingewiesen und zum Stand begleitet werden und sind nach Beendigung der Jagd vom Ansteller auch persönlich wieder abzuholen (VSG 4.4 § 4(6).

  • Nur die Anweisungen des Gruppenführers (Anstellers) sind für den Schützen bindend. Er ist der alleinige Ansprechpartner, in jeder Situation.

  • Der 'Schütze bekommt vom Gruppenführer ein für ihn ausgefüllten Standbogen. Das Ausfüllen des Standbogens ist oft wetterbedingt nicht möglich. Dann muss zumindest eine persönliche Nachbesprechung erfolgen.
    Z.B.: wird wie folgt durch den Gruppenführer persönlich eingewiesen;
             Mobilnummern austauschen,
             auf den Schussbereich genau
    hinweisen,
             sonstige Besonderheiten am Stand,
             Einweisung auf des Stand des rechten und linken Schützen,
             Ansprechpartner.

  • Die Rettungskette Forst ist für Naturnutzer, denen ein Notfall zustößt, eine große Hilfe, um den Rettungsdienst schnell zum Unfallort zu lotsen. Deshalb den Rettungspunkt bei der Meldung eines Notfalles unbedingt angeben. Schon geht alles wie von selbst! Aus diesem Grunde müssen sich die Laienhelfer auch unbedingt an die vorgegebene Rettungskette halten. Das Rettungschaos beginnt mit der gutgemeinten Eigeninitiative, die hier Fehl am Platze ist. Die Verhaltensregeln aus der Broschüre "Jagd B11" der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vom Dezember 2018 sind für alle Teilnehmer bindend.

  • Diese hier aufgeführten Verhaltensmaßnahmen und -regeln sowie Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie müssen bei jeder Jagd den vorliegenden Gegebenheiten angepasst und durch den Jagdleiter ergänzt werden.
            



 Quelle:  Zeitschrift "Der Jagdaufseher in Bayern"

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