Sichere Jagd |
Sonstiges
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Sichere Jagd |
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Die Schützen müssen vom Gruppenführer /
Ansteller persönlich eingewiesen und zum Stand begleitet werden und
sind nach Beendigung der Jagd vom Ansteller auch persönlich wieder
abzuholen (VSG 4.4 § 4(6).
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Nur die Anweisungen des
Gruppenführers (Anstellers) sind für den Schützen bindend. Er ist der
alleinige Ansprechpartner, in jeder Situation.
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Der 'Schütze bekommt vom Gruppenführer ein
für ihn ausgefüllten Standbogen. Das Ausfüllen des Standbogens ist oft
wetterbedingt nicht möglich. Dann muss zumindest eine persönliche
Nachbesprechung erfolgen. Z.B.: wird wie folgt durch den
Gruppenführer persönlich eingewiesen;
Mobilnummern austauschen,
auf den Schussbereich genau
hinweisen,
sonstige Besonderheiten am Stand,
Einweisung auf des Stand des rechten und linken Schützen,
Ansprechpartner.
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Die Rettungskette Forst ist für
Naturnutzer, denen ein Notfall zustößt, eine große Hilfe, um den
Rettungsdienst schnell zum Unfallort zu lotsen. Deshalb den
Rettungspunkt bei der Meldung eines Notfalles unbedingt angeben. Schon
geht alles wie von selbst! Aus diesem Grunde müssen sich die
Laienhelfer auch unbedingt an die vorgegebene Rettungskette halten.
Das Rettungschaos beginnt mit der gutgemeinten Eigeninitiative, die
hier Fehl am Platze ist. Die Verhaltensregeln aus der Broschüre "Jagd
B11" der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
vom Dezember 2018 sind für alle Teilnehmer bindend.
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Diese hier aufgeführten Verhaltensmaßnahmen
und -regeln sowie Informationen haben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Sie müssen bei jeder Jagd den vorliegenden
Gegebenheiten angepasst und durch den Jagdleiter ergänzt werden.
Quelle: Zeitschrift "Der Jagdaufseher in
Bayern"
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