Allgemeine Sicherheitsbestimmungen


 

 


Beim Umgang mit Schusswaffen
sind die gesetzlichen, insbesondere die waffenrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der gültige Jagdschein berechtigt derzeit zum Erwerb von Langwaffen und zusammen mit der Waffenbesitzkarte zum Führen während der befugten Jagdausübung.


Die Waffen müssen technisch einwandfrei und vorschriftsmäßig beschossen sein. Aus jeder Waffe darf nur die Munition verschossen werden, für welche die Waffe auch eingerichtet (beschossen) ist.

Die Langwaffen trägt man (ausgenommen auf der Pirsch) gesichert und entladen mit der Laufmündung nach oben gerichtet, entweder umgehängt oder mit der Hand gehalten. Kipplaufwaffen werden geöffnet und entladen mit der Laufmündung nach unten.

Können eventuell Fremdkörper (Regen, Schnee, Schmutz) in die Laufmündung gelangen, so ist diese zu verschließen (z.B. mit einem Mündungsschoner, mit Klebeband).

Immer wenn eine Waffe übergeben, aufgenommen oder abgestellt wird, ist sie auf ihren Sicherheitszustand zu prüfen. Dazu gehört es auch, dass man einen Blick durch den Lauf wirft und sich davon überzeugt, dass sich keine Fremdkörper darin befinden. Vor dem Laden sind Waffen - sofern dies von der Bauart her möglich ist - zu sichern.

Beim Laden und Entladen ist die Waffe grundsätzlich in eine Richtung zu halten, wo keine Gefährdung besteht. Die Laufmündung darf man niemals - auch bei einer entladenen Waffe - in Richtung von Menschen halten.

Repetierer hält man zum Laden und Entladen mit der Laufmündung nach oben. Alle anderen Waffen hält man bei dieser Tätigkeit mit der Laufmündung nach unten.

Bei Flintenmunition ist zu beachten:
Um Verwechslungen zu vermeiden, sind Flintenlaufgeschosspartonen von den übrigen Schrotpatronen getrennt mitzuführen. Flintenlaufgeschosspatronen sind vorne offen, das Geschoss ist zu erkennen und auch fühlbar.


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