Fortpflanzung: |
Die Ranzzeit findet hauptsächlich im Februar
(Dezember bis März möglich). Die Tragzeit beträgt, wie beim Hund, 63
Tage. Geschlechtsreife mit 2 bis 3 Jahren.
Wurfgröße:
5 - 8 blinde, behaarte Junge, die mit 9 bis 12 Tagen ihre Augen öffnen.
Die Säugezeit beträgt rund 6 bis 8 Wochen. Die Führung der Jungtiere durch
die Elterndauert etwa 11 Monate. Die Jungtiere verbleiben ca. 2 bis 3
Jahre im Rudel.
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Beschreibung: |
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Der Wolf ist der Stammform des Hundes. Wölfe leben in Rudeln
(Familienverbände). Ihre Beute fangen sie alleine oder im Rudel (abhängig
vom Sozialstatus und der Beutetiergröße). Der ausgewachsene Wolf hat in
Deutschland keine natürlichen Feinde und steht am Ende der
Nahrungskette. Neben seinem ausgezeichneten Seh-und
Gehörvermögen besitzt der Wolf zudem einen hervorragenden
Geruchssinn. Er kann Beutetiere und seine Artgenossen bis auf eine
Entfernung von 2 Kilometer wittern.
Wölfe sind soziale
Tiere mit starken Bindungen. Sie leben in einem Familienverband
(dem Rudel). Frei lebende Rudel bestehen in der Regel aus den
Elterntieren und dessen Nachwuchs. |
Name: Wolf
Lateinischer Name: Canis lupus
Klasse: Säugetiere Sinne: Sehvermögen gut, Geruchssinn
und Gehörsinn sehr gut Lautäußerung: Heulen als
Kontakt- und Revierlaut; Knurren als Drohlaut; winseln der Welpen als
Kontaktlaut
Größe: 1,1 - 1,5m Schulterhöhe: bis 80 cm
Gewicht: 30 - 50kg
Alter: 7 - 13 Jahre
Aussehen: weiß, schwarz, grau,
die Augen des Wolfes sind hellbraun bis gelb und sehen schräg
Ernährungstyp: Fleischfresser
Nahrung: Hirsche, Rehe, Hasen, Kaninchen, Mäuse, Rinder, Schafe, Wildschweine, auch
Aas, Fische, (Nahrungsbedarf ca. 5 kg / Tag)
Verbreitung: Asien, Osteuropa, Nordamerika - zwischenzeitlich auch bei uns beheimatet
und im Altmühltal anzutreffen
ursprüngliche Herkunft: unbekannt
Schlaf-Wach-Rhythmus: tag- und nachtaktiv
Lebensraum: Halbwüsten, Kältesteppe, Wälder
natürliche Feinde: keine
Sozialverhalten: Rudeltier
Vom Aussterben bedroht: Nein
Zahnformel:

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Trittspuren |
Bejagung - Hinweis:
Mit Aufnahme von Wolf und Goldschakal unterliegen zwei neue Tierarten dem
Jagdrecht, die zugleich dem Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG unterfallen.
1.
Wolf ist jetzt jagdbare Art – aber mit
ganzjähriger Schonzeit.
Seit April 2026 ist der Wolf sowohl im
Bundesjagdgesetz als auch im Bayerischen Jagdgesetz als
jagdbare Art
geführt. Das bedeutet:
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Der Wolf unterliegt dem Jagdrecht
(Hegepflicht, Jagdschutz).
-
Es gibt keine freie Jagdzeit. Ohne
Managementplan gilt automatisch ganzjährige Schonzeit.
2.
Bejagung nur mit Managementplan
Eine reguläre Jagd ist erst möglich, wenn ein
revierübergreifender Managementplan erstellt wurde. Dieser muss
sicherstellen, dass der günstige Erhaltungszustand der Population nicht
gefährdet wird.
Bis zur Fertigstellung solcher Pläne ist eine
reguläre Jagd
nicht zulässig.
3.
Einzelfallabschüsse sind möglich – aber streng
begrenzt
Ein Wolf darf in Bayern abgeschossen werden,
wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Konkreter Schaden: Nachweisbarer erheblicher
wirtschaftlicher Schaden (z. B. Rissereignis).
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Alternativenprüfung: Herdenschutzmaßnahmen
müssen ausgeschöpft sein.
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Populationsschutz: Keine Gefährdung des
Erhaltungszustands.
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Einzelfallbindung: Der konkrete Wolf muss
eindeutig dem Schaden zugeordnet werden.
Diese vier Bedingungen wirken kumulativ – fehlt
eine, ist der Abschuss rechtswidrig.
Der Goldschakal erhält zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine allgemeine Jagdzeit und bleibt damit ganzjährig geschont.
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