Waffenrecht

 

 


Waffenrecht

Der Grundsatz des Waffengesetzes lautet: "so wenig Waffen wie möglich unter das Volk"! Das Waffengesetz wird daher von den Gerichten zumeist sehr streng ausgelegt. Die Jäger gehören jedoch zum privilegierten Personenkreis und werden daher teilweise bevorzugt behandelt, z.B. beim Erwerb und Führen ihrer Waffen, da sie bei Ausübung ihrer Tätigkeit (Jagdausübung) wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit erfüllen.

Das Waffenrecht behandelt die Vorschriften über Hieb-, Stich-  sowie Stoßwaffen, Sprühgeräte, Schusswaffen und Munition. Es regelt zudem die waffen- und personenbezogene Zulassung, den Handel, den Erwerb und Besitz, die Aufbewahrung sowie den Gebrauch (Führen und Schießen) von Schusswaffen und Munition. Das Waffengesetz ist ein Sicherheitsgesetz. Es soll die Allgemeinheit vor den Gefahren durch den Umgang mit Waffen und Munition schützen.
Das Waffengesetz ist für die Jäger das wichtigste und zugleich strengste Gesetz. Die Gerichte und auch die Allgemeinheit erwarten von jedem Waffenbesitzer, dass er sich grundsätzlich an die geltenden Bestimmungen hält.


 

Achtung!
Ein einziger relevanter Fehler (auch wenn folgenlos) kann genügen, um die Jagd und den Waffenbesitz auf Jahre hinaus zu verlieren.