Der Grundsatz des Waffengesetzes lautet: "so wenig Waffen wie
möglich unter das Volk"! Das Waffengesetz wird daher von den
Gerichten zumeist sehr streng ausgelegt. Die Jäger gehören
jedoch zum privilegierten Personenkreis und werden daher
teilweise bevorzugt behandelt, z.B. beim Erwerb und Führen ihrer
Waffen, da sie bei Ausübung ihrer Tätigkeit (Jagdausübung)
wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit erfüllen. |
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Das Waffenrecht behandelt die Vorschriften über
Hieb-, Stich- sowie Stoßwaffen, Sprühgeräte, Schusswaffen und
Munition. Es regelt zudem die waffen- und personenbezogene Zulassung,
den Handel, den Erwerb und Besitz, die Aufbewahrung sowie den Gebrauch
(Führen und Schießen) von Schusswaffen und Munition. Das Waffengesetz
ist ein Sicherheitsgesetz. Es soll die Allgemeinheit vor den Gefahren
durch den Umgang mit Waffen und Munition schützen. |
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Achtung! Ein einziger relevanter Fehler (auch wenn folgenlos) kann genügen, um die Jagd und den Waffenbesitz auf Jahre hinaus zu verlieren. |