Das ist des Jägers Ehrenschild,
Daß er beschützt und hegt sein Wild,
Waidmännisch jagt, wie sich's gehört,
Den Schöpfer im Geschöpfe ehrt!


Behüt's vor Mensch und Gier zumal!
Verkürze ihm die Todesqual!
Sei außen rauh, doch innen mild,
Dann bleibet blank Dein Ehrenschild!

Oskar v. Riesenthal
 
Anders als sonst bei der Gesetzgebung und Rechtssprechung üblich, ist die Waidgerechtigkeit bis zum heutigen Tage rechtlich nicht präzise definiert oder verbindlich ausgelegt worden. Eine klare rechtliche Definition würde  mit wenigen Worten auch kaum gelingen. Wie wir alle wissen, bejagt der Jäger wildlebende Tiere in freier Wildbahn. Zum einen werden seine jagdlichen Handlungen durch den Beutetrieb, zum anderen aber durch die Liebe zur Natur und zum Tier bestimmt. Einem Außenstehenden diesen scheinbaren Widerspruch mit Worten zu erklären, ist fast unmöglich. Deshalb muss der Jäger dies bei seiner täglichen Jagdausübung vorleben.
Weidgerechtigkeit:
Die Weidgerechtigkeit (Schreibweise auch Waid.......) ist ein häufig verwendeter Begriff, der heute leider für einige bereits veraltet oder abgenutzt erscheint. Auch im Bundesjagdgesetz (§ 1 Abs. 3 BJG) ist der Begriff "Waidgerechtigkeit" verankert.  Dort heißt es: "Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten"!
"Der liebe Gott mag es wohl walten,
mir meine Sinne zu erhalten.
St. Hubertus ist mein Schutzpatron,
als waidgerechter Jäger ich sein Sohn.
Er kann meinen Willen stets bezeugen,
zu achten jede Kreatur,
zu schützen sie Natur ... "
Weidgerecht Jagen, heißt anständig Jagen!       


A
lle Kenntnisse und Fähigkeiten können eine mangelhafte Gesinnung lediglich übertünchen, aber niemals beseitigen. Es werden nachstehend einige Regeln angeführt, was man macht und was nicht:

  • Man schießt kein Wild an der Fütterung.

  • Grundsätzlich ist jedes Wild tierschutzgerecht zu erlegen.

  • Hat man ein Stück krankgeschossen, so ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Nachsuche durchzuführen.

  • Es ist unweidmännisch, auf zu weite Entfernungen auf Wild zu schießen.

  • Man schießt auch kein Stück, welches den Nachbarn anläuft.

  • In Notzeiten ist das Wild artgerecht zu füttern.

  • Als Erleger gilt nach altem Brauch bei Kugelschüssen der, der die erste Kugel so angebracht hat, dass das Wild im Feuer liegt oder bei einer Nachsuche erfahrungsgemäß zur Strecke gekommen wäre.

  • Bei Schrotschuss gilt derjenige als Erleger, der den letzten tödlichen Schuss abgegeben hat, wenn der Schuss nicht als Fangschuss zu werten ist.

  • Schieße erst, wenn du das Stück Wild, dem dein Schuss gilt, genau angesprochen hast und wenn du dich überzeugt hast, dass durch den Schuss niemand gefährdet wird.

  • Der Kugelschuss auf gesundes Wild, spitz von hinten abgegeben, ist unwaidmännisch.

  • Jedes Stück Schalenwild wird mit dem Haupt nach vorne geschleppt, getragen oder gefahren.

  • Der Jagdherr überlässt für gewöhnlich den Kopfschmuck des erlegten Wildes und die auf der Jagd erlegten Auer- und Birkhähne sowie die Grandeln des Rotwildes, den Bart des Gamswildes, die Waffen des Schwarzwildes sowie die sonst üblichen Erinnerungsstücke der einzelnen Wildarten dem Erleger unentgeltlich.

  • Das Jägerrecht (das Geräusch, Hirn und Lecker) erhält ebenso in der Regel der Erleger, wenn er das Stück selbst aufbricht; sonst der, der das tut.


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