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Das ist des Jägers Ehrenschild, Daß er beschützt und hegt sein Wild, Waidmännisch jagt, wie sich's gehört, Den Schöpfer im Geschöpfe ehrt!
Behüt's vor Mensch und Gier zumal! Verkürze ihm die Todesqual! Sei außen rauh, doch innen mild,
Dann bleibet blank Dein Ehrenschild!
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Oskar v. Riesenthal |
Anders
als sonst bei der Gesetzgebung und Rechtssprechung üblich,
ist die Waidgerechtigkeit bis zum heutigen Tage rechtlich
nicht präzise definiert oder verbindlich ausgelegt worden.
Eine klare rechtliche Definition würde mit wenigen
Worten auch kaum gelingen. Wie wir alle wissen, bejagt der
Jäger wildlebende Tiere in freier Wildbahn. Zum einen werden
seine jagdlichen Handlungen durch den Beutetrieb, zum
anderen aber durch die Liebe zur Natur und zum Tier
bestimmt. Einem Außenstehenden diesen scheinbaren
Widerspruch mit Worten zu erklären, ist fast unmöglich.
Deshalb muss der Jäger dies bei seiner täglichen
Jagdausübung vorleben.
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Weidgerechtigkeit:
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Die
Weidgerechtigkeit (Schreibweise auch Waid.......) ist ein
häufig verwendeter Begriff, der heute leider für einige
bereits veraltet oder abgenutzt erscheint. Auch im
Bundesjagdgesetz (§ 1 Abs. 3 BJG) ist der Begriff
"Waidgerechtigkeit" verankert. Dort heißt es: "Bei der
Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze
deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten"! |
"Der liebe Gott mag es wohl
walten, mir meine Sinne zu erhalten. St. Hubertus ist
mein Schutzpatron, als waidgerechter Jäger ich sein Sohn.
Er kann meinen Willen stets bezeugen, zu achten jede
Kreatur, zu schützen sie Natur ... "
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Weidgerecht Jagen, heißt anständig Jagen!
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Alle
Kenntnisse und Fähigkeiten können eine mangelhafte Gesinnung
lediglich übertünchen, aber niemals beseitigen. Es werden
nachstehend einige Regeln angeführt, was man macht und was
nicht:
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Man
schießt kein Wild an der Fütterung.
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Grundsätzlich ist jedes Wild tierschutzgerecht zu
erlegen.
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Hat
man ein Stück krankgeschossen, so ist mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln die Nachsuche durchzuführen.
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Es ist
unweidmännisch, auf zu weite Entfernungen auf Wild zu
schießen.
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Man
schießt auch kein Stück, welches den Nachbarn anläuft.
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In
Notzeiten ist das Wild artgerecht zu füttern.
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Als Erleger gilt nach
altem Brauch bei Kugelschüssen der, der die erste Kugel
so angebracht hat, dass das Wild im Feuer liegt oder bei
einer Nachsuche erfahrungsgemäß zur Strecke gekommen
wäre.
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Bei
Schrotschuss gilt derjenige als Erleger, der den letzten
tödlichen Schuss abgegeben hat, wenn der Schuss nicht
als Fangschuss zu werten ist.
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Schieße erst, wenn du
das Stück Wild, dem dein Schuss gilt, genau angesprochen
hast und wenn du dich überzeugt hast, dass durch den
Schuss niemand gefährdet wird.
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Der Kugelschuss auf
gesundes Wild, spitz von hinten abgegeben, ist
unwaidmännisch.
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Jedes Stück Schalenwild
wird mit dem Haupt nach vorne geschleppt, getragen oder
gefahren.
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Der Jagdherr überlässt
für gewöhnlich den Kopfschmuck des erlegten Wildes und
die auf der Jagd erlegten Auer- und Birkhähne sowie die
Grandeln des Rotwildes, den Bart des Gamswildes, die
Waffen des Schwarzwildes sowie die sonst üblichen
Erinnerungsstücke der einzelnen Wildarten dem Erleger
unentgeltlich.
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Das Jägerrecht (das Geräusch,
Hirn und Lecker) erhält ebenso in der Regel der Erleger,
wenn er das Stück selbst aufbricht; sonst der, der das
tut.
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