Wildtiere begeistern uns Jäger immer wieder aufs Neue . 
Wer die Wildtiere liebt, wird auch respektvoll mit ihnen auf der Jagd umgehen.

Nach dem Bundesjagdgesetz (BJG) sind bei der Jagdausübung die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.

 

 

Auszug aus § 1 BJG (Bundesjagdgesetz)

(1)
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, .....

(2)
Die Hege hat zum Ziel.......

(3)

Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
                      
  

Weidgerechtigkeit ist zudem ein tragender Begriff des jagdlichen Brauchtums. Heute, da der Jäger sich ganz besonders für die Erhaltung der Natur einsetzt, fließen nach meiner Auffassung von Weidgerechtigkeit auch die Erkenntnisse des Tierschutzes mit ein. Wer zum Beispiel Wild schießt, ohne es vorher gewissenhaft angesprochen zu haben, wer auf einer Drückjagd blindlings auf Wild schießt, wer gegen den Muttertierschutz oder die Schonzeitverordnung (usw.) verstößt, kann nicht als weidgerechter Jäger bezeichnet werden.

Das Schießen allein macht den Jäger nicht aus. Wer weiter nichts kann, bleibe besser zu Haus.

Doch wer sich ergötzet an Wild und an Wald, auch wenn es nicht blitzet und wenn es nicht knallt.

Und wer noch hinaussieht zur jagdlosen Zeit, wenn Heide und Holz sind vereist und verschneit,

wenn mager die Äsung und bitter die Not und hinter dem Wilde ein herschleicht der Tod und wer ihm dann wehret, ist Waidmann allein, der Heger, der Pfleger kann Jäger nur sein.


D
er Begriff Weidgerechtigkeit steht als Sammelbegriff für alle geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, die der Jäger insbesondere aus der Achtung vor dem Wild, seinen Mitjägern und den Interessen anderer Mitbürger (Naturschutz, Tierschutz, Umweltschutz) gegenüber beachten muss.
 

Dazu gehören u. a.  folgende Grundsätze:

  • dem Wild unnötige Qualen ersparen,

  • dem Wild eine Chance geben,

  • das Wild als Mitgeschöpf der Natur zu achten,

  • sich als Jäger anständig gegenüber Mitjägern zu verhalten,

  • dem Ansehen der Jäger in der Öffentlichkeit nicht zu schaden,

  • die Beachtung der sachlichen und örtlichen Verbote nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetze) .


Ein Jäger, der kein Brauchtum pflegt das Wild nicht füttert und nicht hegt, der nur zum Schießen ist im Wald , nicht richtig anspricht eh’ es knallt, gewissenlos lässt Nachsuchen sein, gibt besser ab den Jägerschein. Wer sinnvoll Flint’ und Büchs’ benützt das edle Stück vorm Raubzeug schützt,
dem Wilderer das Handwerk legt und steht`s nach bestem Vorbild hegt, das Wild vorm Hungerstod bewahrt; der lebt nach rechter Waidmannsart.


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