Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf
einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem
Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd
auszuüben und sie sich anzueignen.
Mit dem Jagdrecht ist
die
Pflicht zur Hege verbunden.
|
-
Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den
landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen
angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes
sowie die Pflege und Sicherung seiner
Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften
bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben
unberührt.
Die Hege muss so durchgeführt werden,
dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-,
forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung,
insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden
werden.
|
-
Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten
Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
|
-
Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen,
Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
|
-
Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die
ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild,
Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild
sich anzueignen.
|
-
Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses
Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen
landesrechtlichen Vorschriften.
Merke:
Jagdrecht und
Hegepflicht
sind miteinander
verbunden ().
Hege ist nicht nur ein Recht sondern
zugleich eine Pflicht.
Die frei lebende
Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der
heimischen Natur. Sie ist als Teil des
natürlichen Wirkungsgefüges in ihrer
Vielfalt zu bewahren ().
Hege ist heute in erster Linie Biotophege.
zurück
|