Der Jäger
muss stets "Anwalt des Wildes" sein und hat dessen
Wohlbefinden in den Mittelpunkt seiner
Bemühungen zu stellen. Allerdings soll das Wild auch "wild"
bleiben. Bei allen Bemühungen nach den besten Erfolgen
jagdlicher Nutzung (Hegeziel) dürfen die Grundregeln des
Natur- und Umweltschutzes sowie die Belange der Land- und
Forstwirtschaft nicht vernachlässigt werden. Der Jäger übt
die Jagd auf land- und forstwirtschaftlich genutzten
Grundflächen der Grundeigentümer aus und hat deshalb auch
die Interessen der Land-und Forstwirte zu beachten.
Die Hegemaßnahmen dürfen keinen nachhaltigen, schädlichen
Eingriff in unsere Umwelt darstellen.
Wald
und Wild stellen aber keine Gegensätze dar !
Jedes Tier hat seinen Platz im Ökosystem. Deshalb müssen wir zur
Kenntnis nehmen, dass Wildtiere nicht nur "Schäden" anrichten,
sondern auch
in vielfältiger Hinsicht "nützen". Denken wir dabei nur
an die Greifvögel, an den Fuchs und an das Wildschwein (Schwarzwild)
als Gesundheitspolizei.
Schwarzwild sorgt für das Brechen im
Waldboden dafür, dass die Samen Mast tragender Bäume auf den
Mineralboden gelangen und somit
erfolgreich keimen können. Zudem
vertilgt das Schwarzwild auch Forstschädlinge. Die Waldnutzung z.B.
durch Reh- und Rotwild, die an die
Vorgänge im Wald angepasste
Regulatoren sind, stiften auch Vorteile für den Wald wie
Waldgenesung, Anflug und Aufforstung und sorgen somit
für die
Erhaltung natürlicher und gesunder Waldentwicklungsprozesse.
Der
Wald braucht das Wild !
Wichtig ist hierbei allerdings - wie
letztlich in allen Bereichen des Lebens - das richtige Maß und
Gleichgewicht.
Bei der "Wildbewirtschaftung" ist
darauf zu achten, dass Wildschäden an land- und
forstwirtschaftlichen Erzeugnissen möglichst vermieden werden.
Es ist jedoch unvermeidlich, dass freilebende Tiere
bei ihrer Nahrungsaufnahme und bei einem gewissen
artbedingten Verhalten auch an landwirtschaftlichen
Kulturpflanzen und Holzgewächsen gehen, zumal ihre
natürlichen Äsungsmöglichkeiten aufgrund der erfolgten
Veränderung in der Land- und Forstwirtschaft sowie durch den
stark zugenommenen Freizeitdruck erheblich eingeschränkt
wurden. Solange es allerdings freilebende Tiere gibt und die
Gesetze sie Gott sei Dank vor einer Ausrottung schützen,
muss damit gerechnet werden, dass das Wild sich an land- und
forstwirtschaftlichen Anbauten "vergreift". Der
Grundstückseigentümer muss gewärtigen, dass er dies in einem
zumutbaren Ausmaß zu ertragen hat. Von einem Schaden
durch freilebende Tiere sollte man deshalb erst dann
sprechen, wenn das Ausmaß unzumutbar geworden ist.
Die freilebende Tierwelt gehört ebenso zur Landschaft wie
Baum und Strauch, Gras und Kraut, Wald und Feld, Berg und
Tal. Die Elemente dieser Lebensgemeinschaft zu
erhalten, ihre gemeinsamen Beziehungen zu pflegen, ihre
widerstrebenden Belange auszugleichen, ist oft schwierig,
aber notwendig und auch reizvoll. In diesem Rahmen muss auch
das Problem Wildschaden gesehen werden.
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