Der Jäger muss stets "Anwalt des Wildes" sein und hat dessen Wohlbefinden in den Mittelpunkt seiner   Bemühungen zu stellen. Allerdings soll das Wild auch "wild" bleiben. Bei allen Bemühungen nach den besten Erfolgen jagdlicher Nutzung (Hegeziel) dürfen die Grundregeln des Natur- und Umweltschutzes sowie die Belange der Land- und Forstwirtschaft nicht vernachlässigt werden. Der Jäger übt die Jagd auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen der Grundeigentümer aus und hat deshalb auch die Interessen der Land-und Forstwirte zu beachten.  Die Hegemaßnahmen dürfen keinen nachhaltigen, schädlichen Eingriff in unsere Umwelt darstellen.
 


Wald und Wild stellen aber keine Gegensätze dar !

Jedes Tier hat seinen Platz im Ökosystem. Deshalb müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Wildtiere nicht nur "Schäden" anrichten, sondern auch in vielfältiger Hinsicht "nützen". Denken wir dabei nur an die Greifvögel, an den Fuchs und an das Wildschwein (Schwarzwild) als Gesundheitspolizei. Schwarzwild sorgt für das Brechen im Waldboden dafür, dass die Samen Mast tragender Bäume auf den Mineralboden gelangen und somit erfolgreich keimen können. Zudem vertilgt das Schwarzwild auch Forstschädlinge. Die Waldnutzung z.B. durch Reh- und Rotwild, die an die Vorgänge im Wald angepasste Regulatoren sind, stiften auch Vorteile für den Wald wie Waldgenesung, Anflug und Aufforstung und sorgen somit für die Erhaltung natürlicher und gesunder Waldentwicklungsprozesse.


Der Wald braucht das Wild !

Wichtig ist hierbei allerdings - wie letztlich in allen Bereichen des Lebens -  das richtige Maß und Gleichgewicht.  Bei der  "Wildbewirtschaftung"  ist darauf zu achten, dass Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen möglichst vermieden werden.

Es ist jedoch unvermeidlich, dass freilebende Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme und bei einem gewissen artbedingten Verhalten auch an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und Holzgewächsen gehen, zumal ihre natürlichen Äsungsmöglichkeiten aufgrund der erfolgten Veränderung in der Land- und Forstwirtschaft sowie durch den stark zugenommenen Freizeitdruck erheblich eingeschränkt wurden. Solange es allerdings freilebende Tiere gibt und die Gesetze sie Gott sei Dank vor einer Ausrottung schützen, muss damit gerechnet werden, dass das Wild sich an land- und forstwirtschaftlichen Anbauten "vergreift". Der Grundstückseigentümer muss gewärtigen, dass er dies in einem zumutbaren Ausmaß zu ertragen hat.  Von einem Schaden durch freilebende Tiere sollte man deshalb erst dann sprechen, wenn das Ausmaß unzumutbar geworden ist.

Die freilebende Tierwelt gehört ebenso zur Landschaft wie Baum und Strauch, Gras und Kraut, Wald und Feld, Berg und Tal.  Die Elemente dieser Lebensgemeinschaft zu erhalten, ihre gemeinsamen Beziehungen zu pflegen, ihre widerstrebenden Belange auszugleichen, ist oft schwierig, aber notwendig und auch reizvoll. In diesem Rahmen muss auch das Problem Wildschaden gesehen werden.



zurück