Die Ziele des Naturschutzes sind, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen  im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen,  dass
  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die Jagd etc.),
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume (=Arten- und Biotopschutz),
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind .

Da der Mensch alle Naturgüter für sein Überleben benötigt, muss er sie für die Gegenwart und für kommende Generationen erhalten. Der Mensch benötigt die Natur aber auch als Ausgleich, zur Erholung und Anregung.  Die Bindung zu einer Heimatlandschaft gehört zum Identitätsbewusstsein eines jeden Individuums.


W
as hat die Jagd mit Naturschutz zu tun?

Nach dem Bundesjagdgesetz ist der Jäger zur Hege verpflichtet. Die Hegepflicht bedeutet die Erhaltung eines artenreichen, gesunden und angepassten Wildbestand und die Sicherung der Lebensgrundlagen des gesamten Wildes sowie die Pflicht, wildlebende Tiere in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren. Zur Sicherung des Artenschutzes kann der Jäger z.B. Hecken und Remisen schaffen, Feuchtbiotope anlegen, Nist- und Brutmöglichkeiten schaffen und erhalten. Er kann sich zudem auch für eine späte Mahd (nach dem 15. Juli) einsetzen, für biologische Schädlingsbekämpfung werben und überhöhte Wildbestände regulieren.


Übersicht über  ....

Geschützte Pflanzen      Geschützte und gefährdete Pflanzen und Tiere         

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