Die Ziele
des Naturschutzes sind, Natur und Landschaft auf Grund ihres
eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu
pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,
wiederherzustellen, dass
Da der Mensch alle Naturgüter für sein
Überleben benötigt, muss er sie für die Gegenwart und für
kommende Generationen erhalten. Der Mensch benötigt die Natur
aber auch als Ausgleich, zur Erholung und Anregung. Die
Bindung zu einer Heimatlandschaft gehört zum
Identitätsbewusstsein eines jeden Individuums. Nach dem Bundesjagdgesetz ist der Jäger zur Hege verpflichtet. Die Hegepflicht bedeutet die Erhaltung eines artenreichen, gesunden und angepassten Wildbestand und die Sicherung der Lebensgrundlagen des gesamten Wildes sowie die Pflicht, wildlebende Tiere in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren. Zur Sicherung des Artenschutzes kann der Jäger z.B. Hecken und Remisen schaffen, Feuchtbiotope anlegen, Nist- und Brutmöglichkeiten schaffen und erhalten. Er kann sich zudem auch für eine späte Mahd (nach dem 15. Juli) einsetzen, für biologische Schädlingsbekämpfung werben und überhöhte Wildbestände regulieren. |