U
nter Nachsuche versteht man die Suche nach dem Wild, das nach dem Schuss nicht in Sichtweite verendet ist.
 
Die Nachsuche gilt als oberstes Gebot der Waidgerechtigkeit. Krankgeschossenes und schwer krankes Wild ist waidgerecht nachzusuchen. Ziel der Nachsuche ist es, an einem ungeklärten Anschuss mit Hilfe eines Nachsuchengespanns ein beschossenes Stück Wild zu finden und zu stellen, um einen Fangschuss anzutragen oder das Tier gegebenenfalls zu bergen.


Man "sucht" dieses Stück "nach" oder "führt" eine Nachsuche durch. Krankes Wild rechtzeitig fachgerecht nachzusuchen ist nicht nur eine Pflicht der Jägerinnen und Jäger, welche sich aus der Waidgerechtigkeit heraus ergibt, sondern ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch zwingend vorgeschrieben. Nach den bestehenden Vorschriften müssen vermeidbare Schmerzen oder Leiden des Wildes verhindert werden und krankgeschossenes Wild muss zur Vermeidung von Leiden unverzüglich (d.h. ohne schuldhafte Verzögerung) erlegt werden.

In Bayern schreibt der Gesetzgeber eine zeit- und fachgerechte Nachsuche auf krankgeschossenes Wild vor. Ferner kann der Gesetzgeber (Jagdbehörde) auch die Verwendung von brauchbaren Hunden zur Durchführung der Nachsuche vorschreiben.

Selbst wenn alle Anzeichen für einen Fehlschuss sprechen, muss der Anschuss von Wild, besonders beim Kugelschuss, genau auf Schweiß, Schnitthaare, Knochensplitter, Panseninhalt usw. (auf sogenannte Pirschzeichen) untersucht werden. Eine erfolgreiche Nachsuche auf krankgeschossenes Wild kann nur mit einem brauchbaren Jagdhund ausgeführt und abgeschlossen werden.

Nachsuchen sind praktizierter Tierschutz und fester Bestand dessen, was wir Waidgerechtigkeit nennen. Jedes Herumprobieren mit ungeeigneten Hunden auf den Fährten kranken Wildes verlängert dessen Leiden und Schmerzen und ist im hohen Maße unwaidgerecht. Kein Schweißhundführer wird es einem Jäger übel nehmen, wenn dieser ihn nach einem Schuss auf eine „Vollmond-Sau“ um Mitternacht anruft und um die Nachsuche bittet. Dann kann dieser planen und frühzeitig seinen Hund am Anschuss ansetzen. Das wird unter Umständen die Leiden des kranken Wildes verkürzen und vielleicht auch den Vorgaben der Wildbrethygieneverordnung noch gerecht werden.

Nicht selten wird die Nachsuche durch den Schützen selbst erschwert. Der Schütze kann den Anschuss nicht genau lokalisieren, begibt sich aber dennoch eigenständig auf die Suche. Dabei können unentdeckte Pirschzeichen verteilt werden oder das Wild aufmüden. Sobald das Wild sein Wundbett verlässt, kann es Stunden dauern, bis sich dieses wieder ablegt. Vor allem bei Hochwild sind dann kilometerweite Nachsuche nicht unüblich, oft müssen diese gar am nächsten Tag fortgesetzt werden.
Auch langanhaltender Frost oder sehr trockene Hitze können eine Nachsuche fast unmöglich machen. Denn bei diesen Bedingungen verflüchtigt sich der Geruch des Schweißes schnell.
Grundsätzlich sollte bei jeder Nachsuche auf die Verfassung und das Wohl des Jagdhundes geachtet werden.

Besonders unser Schalenwild liefert manchmal lange, über Kilometer gehende Nachsuchen. Oft kommt es dabei vor, dass das angeschweißte Stück das Revier, in dem es beschossen wurde, verlässt. Ein Fortsetzen der Nachsuche fällt dann unter den Begriff "Wildfolge".

Unter Wildfolge versteht man die Verfolgung von angeschossenen oder schwerkrankem (z.B. angefahrenem) Wild über die Reviergrenzen hinaus.

Näheres dazu unter:
                                Jagdrecht "Wildfolge" !

                                


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