Urteile |
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Die wichtige Ausnahme für
unterwegs auf der Fahrt - kurzfristiges verdecktes Zurücklassen der
Waffe und Munition im verschlossenen Fahrzeug während des Tankens
oder Einkaufs ist erlaubt - findet hier jedoch keine Anwendung, weil
die Fahrt noch gar nicht begonnen hatte und daher eine Aufbewahrung
im Tresor noch möglich war.
Für die Praxis bedeutet das,
dass die Flinte nicht im Fahrzeug bleiben darf, wenn man zum
Beispiel nach der Jagd auf Enten an einem anderen Ort noch auf
Schwarzwild ansitzen will. Die Waffe (Flinte) muss mitgenommen
oder das Auto in unmittelbarer Nähe, verschlossen und gut sichtbar
so abgestellt werden, dass ein Abhandenkommen jederzeit verhindert
werden kann. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Waffe im vor dem Haus
geparkten Fahrzeug zu lassen, wenn man bis Mitternacht ansaß und früh
um 4 Uhr wieder raus will. Die Waffe muss entladen in den Tresor.
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