Justitia


Strenge Justitia (Auszug aus dem bayerischen Revierkurier)

Der Umgang mit Waffen ist aus juristischer Sicht auch für den legalen Besitzer nicht ohne Risiko. Schon ein kleiner unbedachter Fehler ohne nennenswerte Folgen oder eine geringe Geldstrafe auf völlig anderen Gebieten können genügen, um als "unzuverlässig" eingestuft zu werden.

Herr Mark G. v. Pückler, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D., schildert einige Fälle aus der Praxis.

Besonders gefährdet sind neben Jungjägern auch langjährige, erfahrene Jäger, die häufig mit ihrer Waffe so umgehen, wie sie es "schon immer" getan haben und wobei "noch nie" etwas zu beanstanden war. Sie übersehen, dass sich das Waffenrecht in der Zwischenzeit erheblich verschärft hat und bereits geringe, bisher folgenlose Verstöße zu Unzuverlässigkeit führen können.


Die
Folgen der Unzuverlässigkeit  sind äußerst weitreichend:

  • Verlust von Jagdschein und Waffenbesitzkarte (WBK),

  • Abgabe der Waffen und Munition an einen Berechtigten oder Unbrauchbarmachung,

  • Erlöschen des Jagdpachtvertrages,

  • Schadensersatz an den Verpächter, wenn dieser dadurch einen Schaden erleidet .

Deshalb ist das Waffengesetz für den Jäger das mit Abstand wichtigste und zugleich auch strengste Gesetz. Wie schnell man mit ihm in Konflikt geraten kann, sollen einige Fälle aus der Praxis beispielhaft zeigen.


Einige Tipps:

  • Bei vorliegenden Zweifeln empfiehlt es sich immer, vorab eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Waffenbehörde zu machen, um nichts zu riskieren.

  • Bei Aufbewahrungskontrolle:
    Den Dienstausweis des Beamten zeigen lassen und einen Rückruf bei der zuständigen Behörde tätigen, ob er zur Durchführung der Kontrolle befugt ist. Es gibt nämlich genug falsche Dienstausweise und Kriminelle, welche Objekte für eine spätere Straftat ausspähen. Solche Fälle sind aus der zurückliegenden Zeit bereits bekannt. Erst danach den Kontrolleur in die Wohnung lassen. Nur das Überprüfen der Waffen und Munition im Tresor ist erlaubt. Eine Durchsuchung der Wohnung nach Waffen und Munition und ein Einblick in sonstige Sachen im Tresor (Wertsachen, Dokumente, Geld usw.) ist nicht rechtmäßig.

  • Den Jagdschein rechtzeitig verlängern, sonst wird der Besitz von Langwaffenmunition illegal. Zudem droht bei längeren Pausen der Wegfall des Bedürfnisses und damit der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse.

  • Null Promille Alkohol beim Umgang mit der Waffe und Munition. Dies gilt zu Hause, unterwegs, auf der Jagd und auf dem Schießstand.

Fahrten zur Jagd Fahrten innerhalb des Reviers Keine Aufbewahrung im Auto Ehefrau hat Zugang zum Tresor
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