
Justitia |
Strenge Justitia (Auszug aus dem bayerischen Revierkurier)
Der Umgang mit Waffen ist aus juristischer Sicht auch für den legalen
Besitzer nicht ohne Risiko. Schon ein kleiner unbedachter Fehler ohne
nennenswerte Folgen oder eine geringe Geldstrafe auf völlig anderen Gebieten
können genügen, um als "unzuverlässig" eingestuft zu werden.
Herr Mark G. v.
Pückler, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D., schildert einige
Fälle aus der Praxis.
Besonders gefährdet sind neben Jungjägern auch langjährige, erfahrene Jäger,
die häufig mit ihrer Waffe so umgehen, wie sie es "schon immer" getan haben
und wobei "noch nie" etwas zu beanstanden war. Sie übersehen, dass sich das
Waffenrecht in der Zwischenzeit erheblich verschärft hat und bereits
geringe, bisher folgenlose Verstöße zu Unzuverlässigkeit führen können.
Die
Folgen der Unzuverlässigkeit sind äußerst weitreichend:
-
Verlust von Jagdschein und
Waffenbesitzkarte (WBK),
-
Abgabe der Waffen und
Munition an einen Berechtigten oder Unbrauchbarmachung,
-
Erlöschen des
Jagdpachtvertrages,
-
Schadensersatz an den
Verpächter, wenn dieser dadurch einen Schaden erleidet .
Deshalb ist das Waffengesetz
für den Jäger das mit Abstand wichtigste und zugleich auch strengste Gesetz.
Wie schnell man mit ihm in Konflikt geraten kann, sollen einige Fälle aus
der Praxis beispielhaft zeigen.
Einige Tipps:
-
Bei vorliegenden Zweifeln empfiehlt es sich
immer, vorab eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Waffenbehörde
zu machen, um nichts zu riskieren.
-
Bei
Aufbewahrungskontrolle:
Den Dienstausweis
des Beamten zeigen lassen und einen Rückruf bei der zuständigen Behörde
tätigen, ob er zur Durchführung der Kontrolle befugt ist. Es gibt
nämlich genug falsche Dienstausweise und Kriminelle, welche Objekte für
eine spätere Straftat ausspähen. Solche Fälle sind aus der
zurückliegenden Zeit bereits bekannt. Erst danach den Kontrolleur in die
Wohnung lassen. Nur das Überprüfen der Waffen und Munition im Tresor ist
erlaubt. Eine Durchsuchung der Wohnung nach Waffen und Munition und ein
Einblick in sonstige Sachen im Tresor (Wertsachen, Dokumente, Geld usw.)
ist nicht rechtmäßig.
-
Den Jagdschein rechtzeitig verlängern, sonst wird
der Besitz von Langwaffenmunition illegal. Zudem droht bei längeren
Pausen der Wegfall des Bedürfnisses und damit der Widerruf der
waffenrechtlichen Erlaubnisse.
-
Null Promille Alkohol
beim Umgang mit der Waffe und Munition. Dies gilt zu Hause,
unterwegs, auf der Jagd und auf dem Schießstand.
|