INFO
zum
Jagdschein







Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen ausgestellten gültigen Jagdschein besitzen. Dies kann ein Jahresjagdschein sein, wobei zu beachten ist, dass das Jagdjahr jeweils am 01. April beginnt und am 31. März endet,  oder ein Tagesjagdschein. Der Tagesjagdschein gilt jeweils an 14 aufeinander folgenden Tagen und kann innerhalb eines Jahres beliebig oft gelöst werden. Jahres- wie Tagesjagdscheine gibt es auch für Ausländer, die in Deutschland  jagen wollen.

Mit Greifvögeln oder Falken (Beizjagd) darf nur jagen, wer einen gültigen Falknerjagdschein besitzt. Zuständig für die Erteilung und Verlängerung des Jagdscheines ist die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Jagdbehörde. Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist die bestandene Jägerprüfung.


Jahresjagdschein
Falknerjagdschein
Tagesjagdschei
n


Versagung des
Jagdscheines


Versagung des Jagdscheines
(Zuverlässigkeit)

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