INFO zum Jagdschein |
Mit Greifvögeln oder Falken (Beizjagd) darf nur
jagen, wer einen gültigen Falknerjagdschein besitzt. Zuständig für
die Erteilung und Verlängerung des Jagdscheines ist die für den
Wohnsitz des Antragstellers zuständige Jagdbehörde. Voraussetzung
für die Erteilung eines Jagdscheines ist die bestandene
Jägerprüfung.
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